Die Unfallversicherung ist aus meiner Sicht ein Muss in jedem Versicherungsportfolio. Im ersten Teil dieser Serie wurde bereits erläutert, warum die gesetzliche Unfallversicherung alleine jedenfalls nicht ausreicht und eine private Unfallversicherung unbedingt zu empfehlen ist. Allerdings ist Unfallversicherung nicht gleich Unfallversicherung. Hier gibt es verschiedenste Varianten und Ausprägungen. Daher fällt es oft schwierig die passende Versicherung zu finden. Die folgenden Tipps sollten dabei helfen, grobe Fehler bei der Auswahl der richtigen Unfallversicherung zu vermeiden, damit es im Schadensfall zu keinem bösen Erwachen kommt.
1.) Existenzsicherung vor „Lifestyle-Goodies“
Der eigentliche Zweck der Unfallversicherung sollte es sein, dass im Ernstfall, die durch den Unfall verursachten Einkommensverluste, wenn man keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen kann bzw. Investitionen, die für die neue Lebenssituation (etwa in Folge einer körperlichen
Beeinträchtigung) erforderlich sind, stemmen kann. Eine Knochenbruchpauschale zum Beispiel ist ein nice-to-have aber nach dessen Höhe, sollte man sich keine Unfallversicherung aussuchen. Entscheidend ist die richtige Versicherungssumme für Dauerinvalidität bzw. eine
ordentliche Progression (Funktionsweise der Progression siehe Folgeartikel). Zum Teil werden gegen Mehrprämie auch Einmalleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 50% angeboten, welche grundsätzlich auch sinnvoll sind.
2.) Ausschluss von Risikosportarten
Vor allem Risikosportarten oder die Ausübung von Sportarten, die über den Amateurbereich hinausgehen sind vielfach ausgeschlossen. Paragleiten, Klettern, Fallschirmspringen Rennsport usw. ist in vielen Polizzen nicht gedeckt.
Bei manchen Versicherungen kann man gegen Mehrprämie diese Risiken wieder einschließen, allerdings sind hier oft Beschränkungen der Versicherungssumme die Folge. Übt man einen derartigen Sport aus, ist also genau darauf zu achten,
welche Versicherung zu welchen Bedingungen das spezielle Risiko deckt.
3.) Unbedingt den richtigen Beruf angeben
Die Prämienkalkulation für eine Unfallversicherung basiert auf mehreren Faktoren. Eine davon ist der aktuell ausgeübte Beruf der versicherten Person. Hier gibt es mehrere Gefahrenklassen, die zu unterschiedlich hohen Prämien führen.
Gibt man beispielsweise nicht den Beruf an den man tatsächlich ausübt und liegt dieser in einer geringeren Gefahrenklasse, bezahlt man für das Risiko zu wenig Prämie und der Versicherer kann aufgrund dieses Umstandes im Schadensfall leistungsfrei sein bzw.
einen Abzug geltend machen.
4.) Unfälle nach Alkoholkonsum
Unfälle in Folge von Alkoholkonsum werden in der Unfallversicherung grundsätzlich im Rahmen der Bewusstseinsstörungen geregelt. Dennoch schließen viele Versicherer eine sogenannte Alkoholklausel als besondere Bedingung in Ihre Produkte ein. Damit wird der versicherten Person – selbst beim Führen eines KFZ – ein gewisser Promillewert bei einem Unfallereignis zugesichert, unter dem es zu keinem Verlust des Leistungsanspruchs kommt. Die Bandbreite der Promilleobergrenzen schwankt von Anbieter zu Anbieter nicht unerheblich. Bitte bedenken Sie, dass selbst bei Fehlen einer Alkoholklausel immer der Grundsatz bestehen bleibt, dass die Bewusstseinsstörung ursächlich für das Entstehen des Unfalls sein muss, um die Ablehnung des Anspruchs seitens des Versicherers zu rechtfertigen. Ein genau angegebener Promillewert bedeutet für Sie somit die Sicherheit unterhalb dieser Alkoholisierung keine Streitigkeiten mit dem Versicherer erwarten zu müssen.
5.) Gefahrenerhöhungen müssen angezeigt werden
Oft kommt es während der Laufzeit einer Unfallversicherung zu Berufswechsel oder beginnt mit einer Risikosportart. Alle diese Veränderungen sind dem Versicherer sofort anzuzeigen. So könnte z.B. bei einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein neuer Beruf erheblich riskanter sein: Der Versicherte wird Dachdecker, LKW-Fahrer oder Leistungssportler bzw. nimmt z.B. an Motorradrennen teil - das Risiko eines Unfalls oder einer Berufsunfähigkeit erhöht sich damit stark. Auch das Gegenteil (Wechsel in einen ungefährlicheren Beruf) kann natürlich eintreten - was die Prämien dann auch reduzieren sollte. Ist der Versicherer mit der angezeigten Gefahrenerhöhung nicht einverstanden (das neue Risiko erscheint zu hoch), kann er die Versicherung einseitig kündigen. Prämienerhöhungen, Risikoausschlüsse oder Selbstbehalte sind andere Lösungsmöglichkeiten bezüglich Gefahrenerhöhung. Zeigt man eine relevante Gefahrenerhöhung nicht an, ist die Leistungsfreiheit (=Versicherung zahlt nichts) bzw. die Kürzung von Entschädigungszahlungen durchaus wahrscheinlich. Überprüfen Sie darum ab und an Ihre Versicherungsunterlagen auf Aktualität - und melden Sie Gefahrenerhöhungen umgehend. Auch wenn er dadurch oft zu Prämienerhöhungen kommt - Sie ersparen sich dadurch im Schadensfall sehr viel Ärger.
Wenn man die oben genannten Punkte bei der Auswahl der Unfallversicherung beachtet, ist bereits eine gute Basis gelegt. Themen wie Mitwirkungsgrad und die Höhe der Gliedertaxe, sowie zahlreich andere Details spielen natürlich auch eine Rolle für die beste Wahl. Hier empfiehlt es sich den Rat eines Maklers einzuholen, der im Normalfall die Vor- und Nachteile der unterschiedlichsten Unfallversicherungen für dich analysiert und dem Kundenwunsch entsprechend, das geeignetste Produkt für dich abschließt.