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Kein Versicherungsschutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden?

Mag. Philipp Zink • 21. Oktober 2020

Grobe Fahrlässigkeit im Schadensfall

Schäden passieren auch schon mal durch das Verschulden bestimmter Personen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer leichten bzw. einer groben Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit ist immer versichert. Bei Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmer herbeigeführt werden, kann aber oftmals ein böses Erwachen kommen, denn diese sind grundsätzlich nicht versichert.

Was ist grobe Fahrlässigkeit überhaupt?
Eine gute Definition ist: Grob fahrlässig ist ein Verhalten, wenn der Fehler einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde. Die Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit ist in der Praxis aber äußerst schwierig und kann oftmals erst vor Gericht definitiv beurteilt werden.

Beispiele aus der Praxis:

Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung:
1. Das Paradebeispiel der groben Fahrlässigkeit ist die Pfanne mit Öl, die auf dem Herd vergessen wird und Feuer fängt.
2. Aufgrund einer nicht ordentlich ausgedämpften Zigarette im Müll wird ein Brand ausgelöst.
3. Brennende Kerzen werden vor dem Verlassen des Hauses nicht ausgelöscht und es entsteht dadurch ein Brand.
4. Waschmaschine wäscht alleine zu Hause und ein undichter Schlauch verursacht einen Wasserschaden

Kaskoversicherung KFZ:
5. Überfahren einer Stopp-Tafel mit überhöhter Geschwindigkeit
6. Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn (z.B. 130km/h statt den erlaubten 80km/h)
7. Unachtsamkeit, wie etwa: Handy fällt von der Mittelkonsole, FahrerIn greift danach. Aufheben einer Zigarette während der Fahrt. FahrerIn dreht sich um, um etwas auf den Rücksitz zu legen
8. Überholen einer Fahrzeugkolonne vor einer unübersichtlichen Fahrbahnkuppe
9. Abstellen des Kfz ohne Handbremse und eingelegtem Gang auf abschüssigem Weg
10. Beförderung eines ungesicherten Hundes, der den Fahrer/die Fahrerin ablenkt
11. Einfahrt in Parkhaus mit geringer Durchfahrtshöhe, obwohl die Höhe mehrmals deutlich angezeigt bzw. beschildert ist

All diese Beispiele und viele weitere können im Schadensfall als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden.

Was kann ich tun um mich abzusichern?
Die meisten Versicherungen haben bereits standardmäßig grob fahrlässiges Verhalten zumindest bis zu einem eingeschränkten Betrag versichert. Beim Abschluss einer Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung sollte jedenfalls darauf geachtet werden, dass die Deckungserweiterung grobe Fahrlässigkeit zu 100% gedeckt ist. Bei den meisten Versicherern ist das mit einem kleinen Zuschlag problemlos möglich. 

Achtung: Grobe Fahrlässigkeit ist nicht gleich Obliegenheitsverletzung!
Der Einschluss von grober Fahrlässigkeit in Ihre Polizze bedeutet nicht, dass Sie Ihre Obliegenheiten nicht weiterhin erfüllen müssen. Unter Obliegenheiten versteht man die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers, die er bereits bei Abschluss des Vertrages eingeht – und von der Erfüllung einer Obliegenheit hängt auch der Versicherungsschutz ab. Allen voran ist es eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ehrliche Angaben zu machen. Es gibt jedoch auch Obliegenheiten, die das Schadenrisiko minimieren sollen, zum Beispiel die Obliegenheit, vorhandene Sicherheitsvorkehrungen zu nutzen. Soll heißen: Verlassen Sie Ihre Wohnung ohne abzusperren und es kommt zu einem Einbruch, mag das grob fahrlässig sein, doch Ihre Versicherung wird trotz des Einschlusses der groben Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern, weil Sie Ihrer Verpflichtung, die Wohnung möglichst einbruchsicher zu machen, nicht nachgekommen sind. Damit haben Sie eine Obliegenheit des Vertrages verletzt und die Leistungsfreiheit der Versicherung herbeigeführt. Eine weitere Obliegenheit wäre zB den Hauptwasserhahn abzudrehen, wenn das Haus länger als 72 Stunden am Stück verlassen wird. Kommt es bei Abwesenheit zu einem Wasserschaden, könnte es aufgrund der Obliegenheitsverletzung zur Leistungsfreiheit des Versicherers kommen.

von Mag. Philipp Zink 11. Mai 2021
Es gibt einige gute Gründe, warum ein Abschluss einer privaten Krankenversicherung durchaus Sinn macht. In Österreich gibt es den Trend hin zu immer mehr Wahlärzten und weniger Kassenärzte. Das verlängert die Wartezeit bei den Kassenärzten erheblich. Weiter sind lange Wartezeiten für Operationen keine Seltenheit mehr. Um Wartezeiten zu vermeiden und sich seinen Arzt bzw. Krankenhaus des Vertrauens selber aussuchen zu können, bietet sich durchaus eine private Krankenversicherung an. Doch nicht selten ist der Abschluss einer solchen mit hohen Kosten verbunden. Dies gilt vor allem dann, wenn man es verabsäumt in jungen Jahren einen Krankversicherungstarif abzuschließen, denn mit zunehmenden Alter wird ein Abschluss immer teurer und schwieriger, da die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen viel höher ist. Aber jetzt kommt auch noch eine Prämienerhöhung auf uns zu, die nichts mit dem Alter und des Gesundheitszustandes der zu versichernden Person zusammenhängt, sondern auf die immer noch niedrigen Zinsen zurückzuführen ist. Weil Privat-Krankenversicherte die Zusatzversicherung in älteren Jahren üblicherweise deutlich stärker in Anspruch nehmen als in jüngeren Jahren, bilden die Versicherungen Deckungsrückstellungen. Defacto sparen die Versicherten damit Kapital für spätere Leistungen an. Die Versicherung verzinst dieses Kapital mit einem Rechnungszins. Die Höhe dieses Rechnungszinssatzes wird von der Finanzmarktaufsicht empfohlen. Eben diese hat mit ihrem Rundschreiben den Zinssatz ab 1.7.2021 von derzeit 1% auf 0,5% gesenkt. Experten rechnen nun mit Erhöhungen der Prämien für Krankenversicherungen von bis zu 5%. Die neuerlich Prämien-Erhöhung um bis zu 5% bedeutet für eine junge Familie rund 150 bis 200 Euro Mehrkosten pro Jahr. Wenn jemand also mit dem Gedanken spielt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, so wäre jetzt ein günstiger Zeitpunkt zum Versicherungsberater des Vertrauens zu gehen und sich diesbezüglich beraten zu lassen. Ein genauer Marktvergleich lohnt sich allemal, da erhebliche Prämienunterschiede am Markt vorherrschen. Hier können gut und gerne schon mal bis zu 500 EUR Prämien pro Jahr eingespart werden.
von Mag. Philipp Zink 16. März 2021
Wenn plötzlich ein Hund den Familienbund vergrößert und für große Freude sorgt, vergisst man oft schnell auf den rechtlichen Aspekt. So geht von einem Hund, so lieb und süß er auch sein mag, grundsätzlich eine gewisse Gefahr aus. Für Schäden die ein Hund verursacht, ist der Hundebesitzer grundsätzlich haftbar. Daher ist es auf alle Fälle ratsam sich zum Thema Hundehaftpflichtversicherung zu informieren. Dieser Artikel fasst kurz die wichtigsten Punkte zur Hundehaftpflichtversicherung zusammen: Grundsätzlich ist es in Österreich ohnehin in den meisten Bundesländern verpflichtend als Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Derzeit ist jedenfalls in Tirol, Wien, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Salzburg eine derartige Versicherung Pflicht. Eine Hundehaftpflichtversicherung dient in erster Linie dazu, dass Sie vor den finanziellen Folgen eines Hundebisses zu schützen. Sie sind abgesichert, wenn Ihr Hund etwa ein kleines Kind oder einen Passanten anfällt und dabei verletzt. Versorgung und Rehabilitation verursachen Kosten, die Sie im Fall, dass Sie keine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben, selbst tragen müssen. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Schlimmstenfalls haften Frauchen oder Herrchen bis in den Ruin für einen Schaden, den der Hund verursachte. Auch wenn Ihr noch so braver Hund einen Sachschaden verursacht – etwa ohne böswillig zu sein die Schuhe Ihrer Freundin oder Ihres Freundes zerbeißt – greift diese Versicherung und ersetzt den Schaden. Damit Ihre abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung im Schadensfall auch tatsächlich greift und den entstandenen Schaden übernimmt, müssen Sie sich natürlich an die gesetzlichen Vorschriften wie Leinenzwang und Beißkorbpflicht halten. Die meisten Versicherer haben in der Eigenheimversicherung eine Hundehaftpflichtversicherung für zumindest einen Hund inkludiert. Hier kann es vorkommen, dass aber zumindest Name und Rasse der Versicherung bekannt zu geben ist. In jeder Haushaltsversicherung kann ebenfalls eine Hundehaftpflicht gegen eine relativ geringe Jahresprämie eingeschlossen werden. Der Versicherer stellt dann auch eine Bestätigung über die Versicherung aus, die dann der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann. Ob eine Hundehaftpflichtversicherung in einem Ihrer bestehenden Versicherungsverträge inkludiert ist bzw. ob eine neu abgeschlossen oder eingeschlossen werden muss, weiß in der Regel Ihr Versicherungsbetreuer, den Sie bei der Anschaffung eines Hundes jedenfalls kontaktieren sollten.
von Mag. Philipp Zink 23. Februar 2021
Auch wenn in Zeiten von Corona die Gaststätten des Öfteren nicht geöffnet waren, kann es hin und wieder vorkommen, dass der Konsum von Alkohol nicht ausbleibt. Problematisch wird es dann, wenn man sich als Autofahrer mit mehr als 0,49 Promille hinter das Steuer setzt. Neben den gesetzlichen Strafen drohen mitunter versicherungsrechtliche Konsequenzen. War ein Fahrer bei einem Unfall nachweislich alkoholisiert, d. h. wurde die Alkoholisierung amtlich festgestellt, sind Kaskoschäden nicht gedeckt und auch die Rechtsschutzversicherung ist zur Gänze leistungsfrei. Hier greift der Versicherungsgrundsatz, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen darf (VersVG § 61). Bei der Haftpflichtversicherung können Versicherungsunternehmen bei bestimmten Obliegenheits-verletzungen, wie z. B. dem Lenken in alkoholisiertem Zustand, einen Teil des geleisteten Betrages vom Versicherungsnehmer auf dem Regressweg zurückverlangen. Pro Obliegenheitsverletzung ist dieses Rückforderungsrecht mit 11.000 Euro begrenzt. Kommt eine weitere Obliegenheitsverletzung hinzu, können weitere 11.000 Euro zurückgefordert werden. Insgesamt kann die Versicherung maximal 22.000 Euro zurückfordern. Nach § 5 Abs 1 StVO gilt der Zustand einer Person ab 0,8 Promille Alkohol im Blut jedenfalls als beeinträchtigt. Bei einem Blutalkoholgehalt von unter 0,8 Promille müssen noch weitere Umstände hinzutreten, damit eine Beeinträchtigung durch Alkohol vorliegt: z.B. Übermüdung, Einnahme von Medikamenten, Erregungszustände, ... Der Versicherer ist nur dann leistungsfrei, wenn der Lenker im Zusammenhang mit dem Schadenereignis durch rechtskräftige Entscheidung eines Strafgerichts oder rechtskräftigen Bescheid einer Verwaltungs-behörde der Beeinträchtigung schuldig erkannt wurde und im Spruch oder in der Begründung der Entscheidung der angeführte Umstand festgestellt wurde. Ist die Alkoholbeeinträchtigung nicht kausal für den Eintritt des Versicherungsfalles, ist der Versicherer jedenfalls leistungspflichtig. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Unfall nur Folge eines technischen Gebrechens ist oder ausschließlich auf ein Verschulden einer anderen Person zurückzuführen ist.
von Mag. Philipp Zink 26. Januar 2021
Nach dem Tod eines geliebten Menschen hat man meist andere Sorgen als das Thema Versicherungen. Dennoch ist es ein wichtiges Thema, das man trotz der Trauer und der vielen organisatorischen Verpflichtungen nicht vergessen sollte. Es stellen sich nämlich einige Fragen, die für die Hinterbliebenen wichtig sind. Was passiert mit den Versicherungen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt? Genießen Mitversicherte weiterhin Schutz oder ist dieser mit dem Tod des Versicherungsnehmers aufgehoben? Dürfen Sie mit dem KFZ eines Verstorbenen Angehörigen weiterfahren? Wir haben im folgenden Artikel die wichtigsten Informationen zusammengetragen bzw. Antworten auf die häufigsten Fragen formuliert: Welche Möglichkeiten habe ich, um herauszufinden welche Versicherung der Verstorbene überhaupt hatte? Mit viel Glück hat der Verstorbene seine Polizzen in einem Ordner immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Dann muss man nur noch auf die Suche nach dem Ordner gehen. Wenn das nicht der Fall ist bleibt wohl nur gemeinsam mit dem Nachlassverwalter, Notar zu prüfen, welche Versicherungen bestanden haben, da man aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte von den Versicherungen erhält. Geht es um das Auto des Verstorbenen, können Sie die Versicherungsauskunft des VVO aufrufen und durch Eingabe des Kennzeichens herausfinden, bei welcher Versicherungsgesellschaft das Fahrzeug haftpflichtversichert Gehen die Versicherungen automatisch auf die Erben über? Zunächst ist es so, dass neben sämtlichem Besitz des Verstorbenen auch die Versicherungen nach dem Tod in den Nachlass übergehen. Dort ist dann der Nachlassverwalter, also ein Notar, für alles weitere verantwortlich. – Auch für das Weiterbezahlen der Versicherungsprämien. Allerdings muss man zwischen den Versicherungssparten unterscheiden: • Personenversicherungen (Rechtsschutz, Unfall und Privathaftpflicht solo) hängen – wie der Name schon sagt – an der Person des Versicherten und enden damit mit dem Tod desselben automatisch. Wenn eine weitere Person in der Polizze versichert ist, kann diese weiterlaufen. • Bei Sachversicherungen (Haushalt, Eigenheim, KFZ) sieht es etwas anders aus: Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung: Hatte der Verstorbene eine Haushalts- und/oder Eigenheimversicherung, wird diese vom Nachlassverwalter höchstwahrscheinlich weiterhin bezahlt, bis die Erbschaft abgewickelt ist. Schließlich soll der Wohnsitz auch bis zur Einantwortung versichert sein, falls ein Schadenfall eintritt (wer will schon ein abgebranntes Haus erben und es auf eigene Kosten wieder herstellen lassen?). Privathaftpflicht innerhalb der Haushaltsversicherung: In der Privathaftpflichtversicherung, welche in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, sind häufig Kinder, Ehegatten oder im selben Haushalt lebende Personen mitversichert. Diese bleiben weiterhin versichert, sofern die Prämie weiterhin einbezahlt wird. (Achtung, nicht zu verwechseln ist diese Versicherung mit der Privathaftpflichtversicherung als eigenes Versicherungsprodukt). KFZ-Versicherung: Wollen Angehörige (zum Beispiel Ehegatten) das Fahrzeug bis zur Einantwortung weiterhin benützen, müssen Sie über den Notar eine schriftliche Fahrgenehmigung der Versicherungsgesellschaft einholen. Somit sind Sie auf der sicheren Seite, falls ein Schadenfall eintreten sollte. Dieser Vorgang kommt in der Praxis häufig vor und ist rasch erledigt. Sobald die Erbschaft abgewickelt ist, geht sowohl der Besitz am Fahrzeug als auch prinzipiell der Versicherungsvertrag mit den ursprünglich vereinbarten Konditionen auf den Erben über. Wenn Sie das Fahrzeug nicht weiter benützen möchten, kann dieses auch vom Nachlassverwalter umgehend abgemeldet werden. Wichtig: Wenn Sie dann im Zuge der Erbschaftsabwicklung zum rechtmäßigen Erben erklärt werden und in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten, müssen Sie auch alle Versicherungen zu den ursprünglich vorgesehenen Kündigungsfristen übernehmen. Ausnahme: Sollten Sie nicht Universalerbe sein, sondern eine Liegenschaft im Zuge einer Schenkung auf den Todesfall oder als Vermächtnis (Legat) erhalten haben, so können Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen nach grundbücherlicher Einverleibung auch die Versicherungsverträge für die Liegenschaft kündigen! Gibt es Fristen die beachtet werden müssen? Sämtliche Fristen für die Bekanntgabe eines Todesfalles bei der Versicherung sind in den Versicherungsbedingungen zu finden. Prinzipiell gilt: Je früher, desto besser. Bei einem Unfalltod kann die Frist zur Bekanntgabe sehr rasch verstreichen, hier werden häufig 48 oder 72 Stunden vorgegeben. Diese sollte durch den Nachlassverwalter eingehalten werden. Hat der Verstorbene bei der Unfallversicherung eine Überbringerpolizze abgeschlossen, sollten Sie diese so schnell wie möglich der Versicherungsgesellschaft vorlegen. (Der Vorteil einer Überbringerpolizze ist, dass der Überbringer – nicht zwingend der Erbe - das Geld sofort erhält und dieses nicht zuerst in den Nachlass geht).
von Mag. Philipp Zink 8. Dezember 2020
Um sein Hab und Gut sowie die eigene Gesundheit gut und sinnvoll zu versichern, kommt immerhin eine beträchtliche Summe an Prämie über das Jahr verteilt zusammen. Da kann einem schon oft der Gedanke kommen, die ein oder anderen Versicherung einfach zu kündigen, um zu sparen. Aber es gibt bessere Möglichkeiten bei der Prämie einzusparen. Dafür muss man in den meisten Fällen nicht mal auf wichtigen Versicherungsschutz verzichten. Im folgenden Artikel geben wir 5 Tipps mit denen sich Versicherungsprämie einsparen lässt, ohne dabei auf wichtigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Tipp 1: Sparen durch jährliche Zahlweise: Zwar ist es bei den meisten Versicherungen bereits egal, ob monatlich oder jährliche Zahlweise gewählt wird – die Prämie ist in den meisten Fällen gleich hoch. Dennoch ist das nicht bei allen Versicherungen der Fall. Speziell bei KFZ-Haftpflichtversicherungen gibt es zumindest bei Fahrzeugen, die vor dem 1.10.2020 erstmalig zugelassen wurden einen Unterjährigkeitszuschlag bei der motorbezogenen Versicherungssteuer, die vom Staat eingehoben wird. Vor allem bei PS-starken Fahrzeugen, kann eine monatliche Zahlweise zu erheblichen Mehrkosten führen. Aber auch bei allen anderen Versicherungen lohnt es sich einen Blick darauf zu werfen. Prämieneinsparungen zwischen 7-10% sind durchaus möglich. Tipp 2: Sparen durch Kündigung von Doppel- und Mehrfachversicherungen: Durch verschiedene Mitgliedschaften, aber auch andere Versicherungen schleichen sich oft Doppelversicherungen ein. Hier empfiehlt es sich zu einem Versicherungsexperten ihres Vertrauens zu gehen und sämtliche Versicherungsverträge einem Check zu unterziehen. Im Rahmen eines Gesamtdeckungskonzepts können Doppelversicherung dann ganz einfach vermieden werden. Dies wirkt sich dann auch oft in Form einer geringeren Gesamtprämie aus. Tipp 3: Sparen durch Selbstbehalte: In mehreren Versicherungsbereichen sind Selbstbehalte üblich (zB KFZ-Kaskoversicherung). Selbstbehalt heißt, dass Sie im Schadensfall einen Teil des Schadens aus eigener Tasche bezahlen und erst darüber hinaus die Versicherung einspringt. Dies macht in manchen Versicherungssparten durchaus Sinn, da durch die Einsparung an Prämie, der Selbstbehalt oft schon wieder finanziert ist. In der Krankenversicherung lassen sich so ganz schnell um die 30% an Prämie einsparen. Tipp 4: Sparen durch Aktualisierung: In der Realität ist es leider oft so, dass man einmal eine Versicherung abschließt, man die Polizze in einem Ordner verstaut und wenn man keinen Schaden hat, sie die nächsten 10 bis 15 Jahre nicht mehr anschaut. Über die Jahre hat sich aber vielleicht vieles geändert. Die aktuelle Lebenssituation ist nicht mehr mit der vor 5-10 Jahren vergleichbar. Risiken können auch mit der Zeit abnehmen und es wird ein anderer Versicherungsschutz gebraucht bzw. im Alter ein geringerer, da eventuell die staatliche Pension zu einem späteren Zeitpunkt bereits mehr ausmacht, oder diverse Fixkosten mit dem Auszug der Kinder, Fertigzahlung von Krediten und Ähnliches abnehmen. Hier kann es durchaus zu geringerem Versicherungsbedarf und folglich auch geringeren Prämien kommen. Oder aber Prämien sind in der Zwischenzeit aufgrund des Wettbewerbs am Markt allgemein gesunken. Tipp 5: Sparen durch unabhängige Beratung Der wohl effektivste Tipp ist die Inanspruchnahme von unabhängiger Beratung durch einen Versicherungsmakler. Ein Makler ist gesetzlich dazu verpflichtet seinem Kunden das geeignetste Produkt am Markt zu suchen und anzubieten. Ein Makler arbeitet nicht für eine Versicherung sondern gibt einen Überblick über den gesamten Markt. Und ein Vergleich zahlt sich in den meisten Fällen aus. Da verschiedene Versicherer in verschiedenen Sparten gute Preis/Leistungsverhältnisse anbieten und nicht alle in allen Sparten günstig bzw. gut sind, empfiehlt es sich einen Versicherungsmakler seines Vertrauens zu beauftragen, um ein passendes Deckungskonzept zum günstigsten Preis zusammenstellen zu lassen. Fazit: Sich hier und da mit seinen Versicherungen zu beschäftigen, kann sich auch schnell auf das Geldbörse positiv auswirken. Am besten immer wieder mal zum Versicherungsmakler des Vertrauens gehen und einen Polizzencheck durchführen lassen. Oft sind Einsparungen bei der Prämie oder aber Verbesserungen der Versicherungsdeckung zum gleichen Preis möglich! Meistens zahlt es sich aus!
von Mag. Philipp Zink 24. November 2020
Wie bereits in vorhergehenden Artikeln zur Unfallversicherung erwähnt, sollte der Zweck der Unfallversicherung die Existenzabsicherung sein. Bei bleibenden körperlichen Schäden nach einem Unfall, sollte das Geld aus der Unfallversicherung den daraus entstandenen Einkommensverlust so gut wie möglich ausgleichen können bzw. sollte genug Geld für notwendige Investitionen im Zusammenhang mit der Invalidität vorhanden sein. Damit das gelingt, ist sowohl auf eine hohe Gliedertaxe als auch auf eine ordentliche Progression, die dem Versicherungsvertrag zu Grunde liegen, zu achten. Was bedeuten die beiden Begrifflichkeiten nun genau und worauf muss ich beim Abschluss einer Unfallversicherung achten? Gliedertaxe: Bleibt nach einem Unfall eine Funktionseinschränkung eines Körperteils, dann muss von einem Gutachter die Höhe der Funktionseinschränkung bestimmt werden. Daraus kann man dann mit Hilfe der Gliedertaxe den genauen Invaliditätsgrad, nachdem sich die Auszahlung der Versicherung bemisst, berechnen. In der Unfallversicherung wird der Maßstab für den Invaliditätsgrad als Gliedertaxe bezeichnet. In der Gliedertaxe werden für die oberen und unteren Gliedmaßen, beispielsweise für Arm, Hand, Daumen oder die Zehen, sowie für Organe wie Niere und Milz als auch für Sinne wie Augen oder das Gehör Prozentsätze festgelegt. Dabei kann die jeweilige Versicherung den konkreten Wert selbst bestimmen, wobei die vorgeschlagenen Richtwerte durch den VVO (Versicherungsverband Österreich) in der Regel nicht unterschritten werden. Zusätzlich kann die Versicherung einzelne Werte erhöhen, also beispielsweise den Prozentsatz für den Verlust der Sehkraft eines Auges von 35% (VVO) auf 50% anheben. Man spricht in diesem Fall von einer verbesserten Gliedertaxe. Der Wert in der Gliedertaxe entspricht immer dem völligen (Funktions-)Verlust des definierten Körperteils. Der deutlich häufigere Fall einer teilweisen Einschränkung wird meist in einem Bruchteil angegeben, also z.B. ein Viertel des Beinwertes. Beispiel: Nehmen wir an Alexandra stürzt mit dem Rad. Sie verletzt sich am rechten Bein. Nachdem sämtliche Therapien abgeschlossen sind, stellt der Gutachter fest, dass eine bleibende Funktionseinschränkung von 20% bleibt. Alexandra ist unfallversichert. Die Gliedertaxe für ein Bein in ihrer Unfallversicherung beträgt 80% und die Versicherungssumme für Dauerinvalidität beträgt EUR 100.000. Für die Feststellung der Versicherungsleistung muss nun folgende Rechnung angestellt werden: Funktionseinschränkung x Gliedertaxe Bein x Versicherungssumme = Versicherungsleistung 20% x 80% x 100.000 = 16.000 EUR In diesem Beispiel erhält Alexandra EUR 16.000 Entschädigungsleistung von ihrer Unfallversicherung. Progression: Grundsätzlich ist die Entschädigungsleistung von der Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad abhängig. Der Prozentsatz der festgestellten Invalidität multipliziert mit der Versicherungssumme ergibt die Entschädigungsleistung. Wenn aber im Versicherungsvertrag eine Progression vorgesehen ist, dann verhält sich das Ganze ein weniger anders. Ab einem gewissen Invaliditätsgrad (meistens ab 25%) kommt die vereinbarte Progression zu tragen. Die Entschädigungsleistung berechnet sich nicht mehr linear von der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme wird je nach Progressionsstaffel und je nach Höhe der Progression dementsprechend erhöht. Bei 100% Invalidität würde bei einer Progression von 500% und einer Versicherungssumme von 100.000 EUR die Entschädigungsleistung EUR 500.000 betragen. Ohne Progression läge der Entschädigungsbetrag lediglich EUR 100.000. Achtung ist bei der Berechnung von Geldleistungen unterhalb einer vollständigen Invalidität geboten. Da die Erhöhung progressiv verläuft und jede Unfallversicherung mit eigenen Progressionsstaffeln rechnet, ist ein Vergleich dieser Progressionsverläufe sehr komplex. Fazit: Vor allem bei gravierenden Dauerfolgen eines Unfalles zahlt sich eine hohe Progression bzw. eine hohe Gliedertaxe auf alle Fälle aus.
von Mag. Philipp Zink 17. November 2020
Das Wort ist schon einiger Zeit in aller Munde und wird teilweise auch Überstrapaziert. Vor allem Vermögensberater und Bankberater sprechen diese gerne an. Ist es nur ein Panikmache damit sich die Vorsorgeprodukte bzw. der Ladenhüter klassische Lebensversicherung wieder besser verkauft oder steckt doch mehr dahinter? Bzw. was ist die Pensionslücke genau und wie kann ich mir meine Pensionslücke berechnen? Dieser kurze Artikel zu dem Thema soll erste Aufschlüsse geben und vor allem zeigen, wie man sich seine Pensionslücke ganz leicht ausrechnen kann. Weiß man diese erstmal, hat man eine gute Grundlage auf deren Basis man entscheiden kann, ob eine zusätzliche Vorsorge überhaupt nötig ist. Der Duden kennt zwar den österreichischen Begriff Pensionslücke nicht, allerdings versteht er unter dem Begriff Rentenlücke folgende Bedeutung: "Sich auf den gewohnten Lebensstil spürbar auswirkende Differenz zwischen dem Einkommen während der Erwerbstätigkeit und der Rente." Im Normalfall ist das Geld, das in der Pension am Konto landet weniger als zur Zeit der Erwerbstätigkeit. Aber die große Frage ist mit wie viel Geldweniger wird man in der Pension auskommen müssen? Wie groß ist diese berüchtigte Pensionslücke, der monatliche Geldbetrag, der auf das letzte reguläre Erwerbseinkommen fehlt? Seit der Pensionsreform von 2004/2005 zählen bei der Berechnung der Pensionshöhe nicht mehr die besten 15 Erwerbsjahre, sondern das gesamte Lebenseinkommen. Wer durch lange Ausbildung, Kinderbetreuung, Teilzeit oder Arbeitslosigkeit Einkommensausfälle hatte, spürt das bei der Pension erheblich. Im nächsten Absatz erfährst du, wie du ganz leicht deine zu erwartende Pension berechnen kannst. Pensionslücke berechnen: Die eigene Pensionslücke kann man ganz einfach berechnen. Schritt 1: Daten vom Pensionskonto in Erfahrung bringen Dazu ruft man die Seite www.neuespensionskonto.at auf. Die Registrierung kann entweder über die Handysignatur oder über den Finanzonlinezugang erfolgen. Folgende Daten müssen hier abgerufen werden: 1) Gesamtgutschrift zum 31.12.xxxx 2) Anzahl der österreichischen Versicherungsmonate Schritt 2: Berechnung mittels Pensionslückenrechner der Arbeiterkammer Mit den oben genannten Daten bewaffneten, muss nun folgende Website geladen werden: www.pensionsrechner.arbeiterkammer.at/index.php Hier sind eben nun die Kontogutschrift, Versicherungsmonate und das aktuelle Bruttoeinkommen einzutragen. Nun noch ein Klick auf meine Pension berechnen und schon wird die voraussichtliche Pension (Korridor- oder Alterspension) angezeigt. Die letzte Spalte zeigt nun schließlich wie viel Prozent meines letzten Einkommens die zu erwartende Pension entspricht. Das Ganze ist aus heutiger Sicht (verglichen mit aktuellem Einkommen) real (inflationsbereinigt zum Zeitpunkt des Pensionsantritt) oder nominal (zum Zeitpunkt des Pensionsantritt) abrufbar. Für die Berechnung werden hier geschätzte durchschnittliche Einkommenserhöhungen herangezogen. Meine Lücke ist erschreckend hoch! Wie schaut’s bei euch aus? Die ernüchternde Wahrheit ist, das schon mal gut und gerne 30-40% weniger Geld aufs Konto kommt. Wie kann so in der Pension der gewohnte Lebensstil erhalten werden, geschweige denn die erträumten Reisen unternommen und die teuren Hobbies ausgelebt werden? So wird aus dem herbeigesehnten traumhaften Pension schnell ein Albtraum aus dem man so schnell wie möglich wieder erwachen möchte. Hinzu kommt, dass unser Pensionssystem bei weitem nicht auf gesicherten Beinen steht. Die immer älter werdenden Menschen verursachen eine größere Zahl an Menschen, die gleichzeitig von der Pension leben. Die Zahl der Pensionisten, die von der Erwerbstätigen Bevölkerung finanziert werden muss, wird immer größer. Die Rechnung geht sich ohnehin schon lange nicht aus. Die Zuschüsse des Staates in das Pensionssystem ist eine enorme Ausgabeposition, die von den Steuergeldern finanziert werden muss. Im Klartext heißt das, dass wir uns auf weitere Einschnitte bei künftigen Pensionen einstellen müssen. Daher ist es umso wichtiger, so früh wie möglich mit der privaten Vorsorge zu Beginnen. Denn Zeit ist wohl der wichtigste Faktor bei der Vorsorge fürs Alter! Aber dazu mehr in einem anderen Artikel.
von Mag. Philipp Zink 11. November 2020
Eine Unfallversicherung besteht im Regelfall aus mehreren Bausteinen und deckt damit die einzelnen Risiken in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Die gebräuchlichsten Bausteine sind Dauerinvalidität, Unfallrente, Unfalltod, Unfallkosten, Spitalsgeld, Taggeld und eine sogenannte Knochenbruchpauschale. Wie bereits im vorigen Blogbeitrag (Serie Unfallversicherung #2) erläutert, ist das Hauptaugenmerk beim Abschluss einer Unfallversicherung auf die Absicherung der Existenz zu legen. Die richtige Versicherungssumme für Dauerinvalidität mit einer entsprechenden Progression und einer hohen Gliedertaxe, die dem Vertrag zu Grunde liegt, ist bereits (mehr als) die halbe Miete. Im folgende werden kurz die wichtigsten Bausteine der privaten Unfallversicherung erklärt und die Sinnhaftigkeit auf die Probe gestellt: 1.) Dauerinvalidität: Der Baustein Dauerinvalidität bildet den Kern der privaten Unfallversicherung und hier sollte auch besonderes Augenmerk daraufgelegt werden, dass die Versicherungssummen hoch genug sind und es zu keiner bösen Überraschung bei bleibenden Schäden infolge eines Unfalls kommt. Handelt es sich hier doch um einen einmaligen Geldbetrag, der an die geschädigte Person in Abhängigkeit des festgestellten Invaliditätsgrades ausbezahlt wird, der für Umbaumaßnahmen am Wohnort, notwendige Anschaffungen aufgrund der veränderten Lebenssituation bzw. der Lebenserhaltungskosten reichen soll, wenn einer geregelten Arbeit nicht mehr nachgegangen werden kann. Der konkrete Betrag, der zur Auszahlung kommt, hängt im Wesentlichen vom Invaliditätsgrad, der gewählten Versicherungssumme, der zugrundeliegenden Gliedertaxe und der Progressionstaffel ab (Berechnungsbeispiel folgt im Artikel Serie Unfallversicherung #4). Tipp: Hier gilt es bei der Versicherungssumme und der Progression nicht zu sparen, die Existenzsicherung sollte das zentrale Thema in jeder Unfallversicherung sein. Die Kosten für bleibende Schäden nach schweren Unfällen können erhebliche Ausmaße annehmen. 2.) Unfallrente: Nahezu jeder Unfallversicherer bietet auch eine Unfallrente an. Hat man eine Unfallrente abgeschlossen, bekommt man ab einem gewissen Invaliditätsgrad (meist 50% oder 35%) eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Summe monatlich ausbezahlt. Dieser Versicherungsbaustein dient zum langfristigen Ausgleich von Einkommenseinbußen, sollte man in Folge eines Unfalls nicht mehr oder nur vermindert berufsfähig sein. Die meisten Versicherungen bieten neben der klassischen lebenslangen Rente (solange der min. Invaliditätsgrad von bspw. 50% besteht) eine verkürzte und günstigere Variante mit einer Laufzeit von ca. 20 Jahren an. Tipp: Die Unfallrente ist in den meisten Versicherungstarifen relativ teuer. Alternativ kann hier auch eine finanzielle Vorsorge über höhere Einmalleistungen aus dem Baustein Dauerinvalidität erreicht werden. 3.) Unfalltod: Verstirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, dann kommt dieser Baustein zur Anwendung. Die Versicherer zahlen im Todesfall die sogenannte Todesfallleistung an die begünstigte Person aus. Betrag. Dieser Betrag dient in der Regel zur Deckung von Begräbniskosten und der gleichen. Mit der Wahl dieser Komponente bewahren Sie Ihre Angehörigen vor finanziellen Schäden im Falle Ihres Unfalltodes. Tipp: Im Rahmen der Unfallversicherung wird die Todesfallsumme nur nach Unfalltod ausbezahlt. Eine reine Ablebensversicherung, welche unter gewissen Voraussetzung sehr günstig abschließbar ist, deckt auch bei Todesfällen aus anderen Gründen (zB Krankheit). 4.) Unfallkosten: Die Bergung, besonders Hubschrauberbergungen, kosmetische Operationen, Therapien und ähnliches nach einem Unfall können enorme Kosten verursachen, die oftmals nicht bzw. nur teilweise vom Sozialversicherungsträger übernommen werden. Die Übernahme von Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist ein wesentlicher Baustein der Unfallversicherung. Tipp: Auch hier ist auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten. Bei der Hubschrauberbergung empfiehlt sich darauf zu achten, dass es in den Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen diesbezüglich gibt (zb erst ab NACA III). 5.) Spitalsgeld: Das vereinbarte Spital-Taggeld wird für jeden Tag bezahlt, den Sie in Folge eines Unfalls im Spital verbringen. Da ein Patient pro Tag im Krankenhaus einen Kostenbeitrag von bis zu ca. € 19 selbst tragen muss, kann der Einschluss eines Spital-Taggeldes hilfreich sein, diesen Mehraufwand zu decken. Tipp: Im Rahmen einer Krankenhaustaggeldversicherung sind auch Krankenhausaufenthalte aufgrund einer Krankheit oder Abnützung mitversichert. 6.) Taggeld: Wenn die geschädigte Person unfallbedingt arbeitsunfähig ist, wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit der vereinbarte Tagessatz vom Versicherer bezahlt. Dieser Baustein ist vor allem dann notwendig, wenn Sie eine besondere Absicherung Ihres Einkommens benötigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie selbständig tätig oder abhängig von Schichtzulagen bzw. Trinkgeldern sind. Tipp: Auch hier gibt es eine bessere Alternative. Mit einer Krankentaggeldversicherung kann ich als Selbstständiger auch Arbeitsausfälle durch Krankheit bzw. Abnützungserscheinung absichern. Fazit: Eine private Unfallversicherung ist unverzichtbar. Wenn man das Augenmerk auf die Existenzsicherung legt, kann man jedoch gut und gerne auf einige Bausteine verzichten bzw. gibt es Alternative Versicherung, die mehr können und nicht unbedingt viel mehr kosten. Hauptaugenmerk sollte auf den Baustein Dauerinvalidität gerichtet werden. Hier entscheidet sich im schlimmsten Fall, ob die Unfallversicherung etwas taugt oder nicht. Ein weiterer wichtiger Baustein sind die Unfallkosten. Mangelnde Absicherung kann hier auch durchaus ins Geld gehen. Alle anderen Bausteine sind aus meiner Sicht verzichtbar bzw. können diese über bessere Alternativen abgesichert werden.
von Mag. Philipp Zink 3. November 2020
Die Unfallversicherung ist aus meiner Sicht ein Muss in jedem Versicherungsportfolio. Im ersten Teil dieser Serie wurde bereits erläutert, warum die gesetzliche Unfallversicherung alleine jedenfalls nicht ausreicht und eine private Unfallversicherung unbedingt zu empfehlen ist. Allerdings ist Unfallversicherung nicht gleich Unfallversicherung. Hier gibt es verschiedenste Varianten und Ausprägungen. Daher fällt es oft schwierig die passende Versicherung zu finden. Die folgenden Tipps sollten dabei helfen, grobe Fehler bei der Auswahl der richtigen Unfallversicherung zu vermeiden, damit es im Schadensfall zu keinem bösen Erwachen kommt. 1.) Existenzsicherung vor „Lifestyle-Goodies“ Der eigentliche Zweck der Unfallversicherung sollte es sein, dass im Ernstfall, die durch den Unfall verursachten Einkommensverluste, wenn man keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen kann bzw. Investitionen, die für die neue Lebenssituation (etwa in Folge einer körperlichen Beeinträchtigung) erforderlich sind, stemmen kann. Eine Knochenbruchpauschale zum Beispiel ist ein nice-to-have aber nach dessen Höhe, sollte man sich keine Unfallversicherung aussuchen. Entscheidend ist die richtige Versicherungssumme für Dauerinvalidität bzw. eine ordentliche Progression (Funktionsweise der Progression siehe Folgeartikel). Zum Teil werden gegen Mehrprämie auch Einmalleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 50% angeboten, welche grundsätzlich auch sinnvoll sind. 2.) Ausschluss von Risikosportarten Vor allem Risikosportarten oder die Ausübung von Sportarten, die über den Amateurbereich hinausgehen sind vielfach ausgeschlossen. Paragleiten, Klettern, Fallschirmspringen Rennsport usw. ist in vielen Polizzen nicht gedeckt. Bei manchen Versicherungen kann man gegen Mehrprämie diese Risiken wieder einschließen, allerdings sind hier oft Beschränkungen der Versicherungssumme die Folge. Übt man einen derartigen Sport aus, ist also genau darauf zu achten, welche Versicherung zu welchen Bedingungen das spezielle Risiko deckt. 3.) Unbedingt den richtigen Beruf angeben Die Prämienkalkulation für eine Unfallversicherung basiert auf mehreren Faktoren. Eine davon ist der aktuell ausgeübte Beruf der versicherten Person. Hier gibt es mehrere Gefahrenklassen, die zu unterschiedlich hohen Prämien führen. Gibt man beispielsweise nicht den Beruf an den man tatsächlich ausübt und liegt dieser in einer geringeren Gefahrenklasse, bezahlt man für das Risiko zu wenig Prämie und der Versicherer kann aufgrund dieses Umstandes im Schadensfall leistungsfrei sein bzw. einen Abzug geltend machen. 4.) Unfälle nach Alkoholkonsum Unfälle in Folge von Alkoholkonsum werden in der Unfallversicherung grundsätzlich im Rahmen der Bewusstseinsstörungen geregelt. Dennoch schließen viele Versicherer eine sogenannte Alkoholklausel als besondere Bedingung in Ihre Produkte ein. Damit wird der versicherten Person – selbst beim Führen eines KFZ – ein gewisser Promillewert bei einem Unfallereignis zugesichert, unter dem es zu keinem Verlust des Leistungsanspruchs kommt. Die Bandbreite der Promilleobergrenzen schwankt von Anbieter zu Anbieter nicht unerheblich. Bitte bedenken Sie, dass selbst bei Fehlen einer Alkoholklausel immer der Grundsatz bestehen bleibt, dass die Bewusstseinsstörung ursächlich für das Entstehen des Unfalls sein muss, um die Ablehnung des Anspruchs seitens des Versicherers zu rechtfertigen. Ein genau angegebener Promillewert bedeutet für Sie somit die Sicherheit unterhalb dieser Alkoholisierung keine Streitigkeiten mit dem Versicherer erwarten zu müssen. 5.) Gefahrenerhöhungen müssen angezeigt werden Oft kommt es während der Laufzeit einer Unfallversicherung zu Berufswechsel oder beginnt mit einer Risikosportart. Alle diese Veränderungen sind dem Versicherer sofort anzuzeigen. So könnte z.B. bei einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein neuer Beruf erheblich riskanter sein: Der Versicherte wird Dachdecker, LKW-Fahrer oder Leistungssportler bzw. nimmt z.B. an Motorradrennen teil - das Risiko eines Unfalls oder einer Berufsunfähigkeit erhöht sich damit stark. Auch das Gegenteil (Wechsel in einen ungefährlicheren Beruf) kann natürlich eintreten - was die Prämien dann auch reduzieren sollte. Ist der Versicherer mit der angezeigten Gefahrenerhöhung nicht einverstanden (das neue Risiko erscheint zu hoch), kann er die Versicherung einseitig kündigen. Prämienerhöhungen, Risikoausschlüsse oder Selbstbehalte sind andere Lösungsmöglichkeiten bezüglich Gefahrenerhöhung. Zeigt man eine relevante Gefahrenerhöhung nicht an, ist die Leistungsfreiheit (=Versicherung zahlt nichts) bzw. die Kürzung von Entschädigungszahlungen durchaus wahrscheinlich. Überprüfen Sie darum ab und an Ihre Versicherungsunterlagen auf Aktualität - und melden Sie Gefahrenerhöhungen umgehend. Auch wenn er dadurch oft zu Prämienerhöhungen kommt - Sie ersparen sich dadurch im Schadensfall sehr viel Ärger. Wenn man die oben genannten Punkte bei der Auswahl der Unfallversicherung beachtet, ist bereits eine gute Basis gelegt. Themen wie Mitwirkungsgrad und die Höhe der Gliedertaxe, sowie zahlreich andere Details spielen natürlich auch eine Rolle für die beste Wahl. Hier empfiehlt es sich den Rat eines Maklers einzuholen, der im Normalfall die Vor- und Nachteile der unterschiedlichsten Unfallversicherungen für dich analysiert und dem Kundenwunsch entsprechend, das geeignetste Produkt für dich abschließt.
von Mag. Philipp Zink 27. Oktober 2020
Immer wieder hört man in der Beratungspraxis, Unfallversicherung brauch ich nicht. Ich zahle ja ohnehin in die gesetzliche Sozialversicherung ein und bin Mitglied beim ÖAMTC (oder Alpenverein). Ja, das mag schon stimmen und für gewisse Leistungen ist man unter Umständen sogar doppelt versichert, aber… 1.) Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeitsunfällen Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen bei der Arbeit und am direkten Weg zur Arbeit und von der Arbeit wieder nach Hause. Auch die sogenannten Berufskrankheiten sind von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Zu Hause beim Aufhängen der Vorhänge von der Leiter gefallen? Im Badezimmer ausgerutscht? Beim Radfahren in der Freizeit gestürzt? Diese Unfälle sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Zwar wird die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus von der Krankenversicherung bezahlt, aber über die Erstversorgung hinausgehende Therapien nicht. Die Krankenversicherung folgt dem Grundsatz der „ausreichenden und zweckmäßigen“ Behandlung. Mit anderen Worten, was notwendig ist, wird bezahlt, Folgeschäden aber nicht. Das gilt auch für Kinder. Sie sind im Kindergarten oder in der Schule bzw. auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg versichert. Passiert ein Unfall in der Freizeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. 2.) Arbeitsunfall ist nicht gleich Arbeitsunfall Auch wenn man oft glaubt, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, gab es in der Vergangenheit OGH-Entscheidungen, die einen aufhorchen lassen. Arztwege im Krankenstand fallen nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn der Arztbesuch aus einem vergangenen Arbeitsunfall resultiert. Kein Versicherungsschutz bei Betriebsausflügen. Kein Versicherungsschutz bei Vorbereitung auf einen neuen Job. Kein Versicherungsschutz bei Unfall am Arbeitsweg, wenn nicht der direkte Weg nach Hause bzw. zur Arbeit gewählt wurde. Dies Liste ließe sich noch einige Zeit weiterführen. Also besser auf Nummer sichergehen und eine private Unfallversicherung abschließen, als sich auf sein Glück im Lotteriespiel „Arbeitsunfall oder nicht“ verlassen. 3.) Die gesetzliche Versehrtenrente nach einem Arbeitsunfall reicht meist nicht aus Auch wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die gesetzliche Unfallversicherung leistet, so ist die Höhe der Leistungen oft nicht ausreichend, um einen entsprechenden Lebensstil aufrecht erhalten zu können bzw. die höheren Kosten und Einkommenseinbußen auszugleichen. Die Versehrtenrente wird solange geleistet, solange eine Erwerbsminderung des Versicherten festgestellt wird. Bei 100%iger Erwerbsfähigkeit bekommt der Versicherte zwei Drittel der Bemessungsgrundlage (Bruttojahresgehalt des letzten Jahres) ausbezahlt, bei Teilerwerbsunfähigkeit erhält der Versicherte den aliquoten Anteil der Vollrente (min 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit nötig). Achtung: Selbstständige, Bauern haben einen fixe Bemessungsgrundlage, welche freiwillig gegen Mehrprämie erhöht werden kann. Dasselbe gilt für Schüler und Studenten. 4.) Hausfrauen, Pensionisten, Kleinkinder sind nicht versichert Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden einzig und alleine vom Dienstgeber entrichtet. Und genau solcher fehlt diesen drei Personengruppen. Fazit: Es braucht eine private Unfallversicherung, um Deckungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung zu schließen. Gewisse Bausteine wie Rückhol- oder Bergungskosten mögen bereits ausreichend versichert sein, doch grundsätzlich muss eine private Unfallversicherung auf die Sicherung der Existenz abzielen. Schwere Unfälle und daraus resultierende körperlichen Einschränkungen können zum einen erhebliche Kosten und zum anderen erhebliche Einkommensverluste in der Zukunft nach sich ziehen. Um diese existenzgefährdenden Folgen des Unfalls abzufedern, ist eine gute private Unfallversicherung unerlässlich.
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