von Mag. Philipp Zink
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11. November 2020
Eine Unfallversicherung besteht im Regelfall aus mehreren Bausteinen und deckt damit die einzelnen Risiken in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Die gebräuchlichsten Bausteine sind Dauerinvalidität, Unfallrente, Unfalltod, Unfallkosten, Spitalsgeld, Taggeld und eine sogenannte Knochenbruchpauschale. Wie bereits im vorigen Blogbeitrag (Serie Unfallversicherung #2) erläutert, ist das Hauptaugenmerk beim Abschluss einer Unfallversicherung auf die Absicherung der Existenz zu legen. Die richtige Versicherungssumme für Dauerinvalidität mit einer entsprechenden Progression und einer hohen Gliedertaxe, die dem Vertrag zu Grunde liegt, ist bereits (mehr als) die halbe Miete. Im folgende werden kurz die wichtigsten Bausteine der privaten Unfallversicherung erklärt und die Sinnhaftigkeit auf die Probe gestellt: 1.) Dauerinvalidität: Der Baustein Dauerinvalidität bildet den Kern der privaten Unfallversicherung und hier sollte auch besonderes Augenmerk daraufgelegt werden, dass die Versicherungssummen hoch genug sind und es zu keiner bösen Überraschung bei bleibenden Schäden infolge eines Unfalls kommt. Handelt es sich hier doch um einen einmaligen Geldbetrag, der an die geschädigte Person in Abhängigkeit des festgestellten Invaliditätsgrades ausbezahlt wird, der für Umbaumaßnahmen am Wohnort, notwendige Anschaffungen aufgrund der veränderten Lebenssituation bzw. der Lebenserhaltungskosten reichen soll, wenn einer geregelten Arbeit nicht mehr nachgegangen werden kann. Der konkrete Betrag, der zur Auszahlung kommt, hängt im Wesentlichen vom Invaliditätsgrad, der gewählten Versicherungssumme, der zugrundeliegenden Gliedertaxe und der Progressionstaffel ab (Berechnungsbeispiel folgt im Artikel Serie Unfallversicherung #4). Tipp: Hier gilt es bei der Versicherungssumme und der Progression nicht zu sparen, die Existenzsicherung sollte das zentrale Thema in jeder Unfallversicherung sein. Die Kosten für bleibende Schäden nach schweren Unfällen können erhebliche Ausmaße annehmen. 2.) Unfallrente: Nahezu jeder Unfallversicherer bietet auch eine Unfallrente an. Hat man eine Unfallrente abgeschlossen, bekommt man ab einem gewissen Invaliditätsgrad (meist 50% oder 35%) eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Summe monatlich ausbezahlt. Dieser Versicherungsbaustein dient zum langfristigen Ausgleich von Einkommenseinbußen, sollte man in Folge eines Unfalls nicht mehr oder nur vermindert berufsfähig sein. Die meisten Versicherungen bieten neben der klassischen lebenslangen Rente (solange der min. Invaliditätsgrad von bspw. 50% besteht) eine verkürzte und günstigere Variante mit einer Laufzeit von ca. 20 Jahren an. Tipp: Die Unfallrente ist in den meisten Versicherungstarifen relativ teuer. Alternativ kann hier auch eine finanzielle Vorsorge über höhere Einmalleistungen aus dem Baustein Dauerinvalidität erreicht werden. 3.) Unfalltod: Verstirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, dann kommt dieser Baustein zur Anwendung. Die Versicherer zahlen im Todesfall die sogenannte Todesfallleistung an die begünstigte Person aus. Betrag. Dieser Betrag dient in der Regel zur Deckung von Begräbniskosten und der gleichen. Mit der Wahl dieser Komponente bewahren Sie Ihre Angehörigen vor finanziellen Schäden im Falle Ihres Unfalltodes. Tipp: Im Rahmen der Unfallversicherung wird die Todesfallsumme nur nach Unfalltod ausbezahlt. Eine reine Ablebensversicherung, welche unter gewissen Voraussetzung sehr günstig abschließbar ist, deckt auch bei Todesfällen aus anderen Gründen (zB Krankheit). 4.) Unfallkosten: Die Bergung, besonders Hubschrauberbergungen, kosmetische Operationen, Therapien und ähnliches nach einem Unfall können enorme Kosten verursachen, die oftmals nicht bzw. nur teilweise vom Sozialversicherungsträger übernommen werden. Die Übernahme von Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist ein wesentlicher Baustein der Unfallversicherung. Tipp: Auch hier ist auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten. Bei der Hubschrauberbergung empfiehlt sich darauf zu achten, dass es in den Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen diesbezüglich gibt (zb erst ab NACA III). 5.) Spitalsgeld: Das vereinbarte Spital-Taggeld wird für jeden Tag bezahlt, den Sie in Folge eines Unfalls im Spital verbringen. Da ein Patient pro Tag im Krankenhaus einen Kostenbeitrag von bis zu ca. € 19 selbst tragen muss, kann der Einschluss eines Spital-Taggeldes hilfreich sein, diesen Mehraufwand zu decken. Tipp: Im Rahmen einer Krankenhaustaggeldversicherung sind auch Krankenhausaufenthalte aufgrund einer Krankheit oder Abnützung mitversichert. 6.) Taggeld: Wenn die geschädigte Person unfallbedingt arbeitsunfähig ist, wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit der vereinbarte Tagessatz vom Versicherer bezahlt. Dieser Baustein ist vor allem dann notwendig, wenn Sie eine besondere Absicherung Ihres Einkommens benötigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie selbständig tätig oder abhängig von Schichtzulagen bzw. Trinkgeldern sind. Tipp: Auch hier gibt es eine bessere Alternative. Mit einer Krankentaggeldversicherung kann ich als Selbstständiger auch Arbeitsausfälle durch Krankheit bzw. Abnützungserscheinung absichern. Fazit: Eine private Unfallversicherung ist unverzichtbar. Wenn man das Augenmerk auf die Existenzsicherung legt, kann man jedoch gut und gerne auf einige Bausteine verzichten bzw. gibt es Alternative Versicherung, die mehr können und nicht unbedingt viel mehr kosten. Hauptaugenmerk sollte auf den Baustein Dauerinvalidität gerichtet werden. Hier entscheidet sich im schlimmsten Fall, ob die Unfallversicherung etwas taugt oder nicht. Ein weiterer wichtiger Baustein sind die Unfallkosten. Mangelnde Absicherung kann hier auch durchaus ins Geld gehen. Alle anderen Bausteine sind aus meiner Sicht verzichtbar bzw. können diese über bessere Alternativen abgesichert werden.